AKTUELL !!!
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- Pluwig in der Presse
Sperrung Walburger-Wanderweg
Leider musste der Walburga-Wanderweg (Pluwig-Geizenburg) wegen Windbruch bis auf weiteres gesperrt werden!
Durchgang bzw. Betreten strengstens verboten!
Wir bitten um dringende Beachtung!
Verkehrseinschränkungen wegen Glasfaserausbau
Das ausführende Bauunternehmen muss seitens des Auftraggebers (Westnetz) ALLE Restarbeiten in der Ortsgemeinde bis spätestens 1.10.2024 abgearbeitet haben.
Von daher bitte ich ALLE Restarbeiten bezüglich des Glasfaserausbaus, die bis dato noch nicht erledigt sind umgehend bei der Gemeinde zu melden!!!
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Halbanonyme Urnengrabstätten
In der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 wurde einstimmig die Anlegung eines neuen „halbanonymen“ Urnengrabfeldes beschlossen.
Das Grabfeld auf der Rasenfläche hinter der Friedhofskapelle soll zur Beisetzung dieser „halbanonymen“ Urnen dienen (d.h. an der eigentlichen Grabstelle befindet sich kein Hinweis auf den Verstorbenen!)
Im Zuge der Anlegung des Grabfeldes wurde ein kleiner gepflasterter Trauerbereich mit 5 Schieferstelen im Halbkreis gebaut. An den Stelen können dann kleine Plaketten mit dem Namen des Verstorbenen angebracht werden!
Eine entsprechende Bepflanzung der Fläche (Hecke, Bäume u.ä.) erfolgt in den nächsten Wochen. Außerdem wird die Friedhofssatzung dahingehend
geändert werden! Voraussichtlich wird es ab Anfang 2025 möglich sein entsprechende Bestattungen durchzuführen!
Standortwechsel Biotonnen
Aufgrund der enormen Geruchsbelästigung mussten die Biotonnen wieder an den ursprünglichen Standort am Sportplatz umgestellt werden!
Da die ART den genauen Zeitpunkt des Wechsels im Voraus nicht nennen konnte, war eine rechtzeitige Info leider nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis!Vielen Dank.
Straßenreinigungspflicht
Straßenreinigungspflicht und Zurückschneiden von Überwuchs
Die Reinigungspflicht der „öffentlichen Straßen“ innerhalb der Ortslage hat die Ortsgemeinde Pluwig durch SATZUNG den Eigentümern und Besitzern (Nutzungsberechtigten) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Gegenstand der Reinigungspflicht sind insbesondere die Fahrbahnen, Straßenrinnen, Gehwege und das Straßenbegleitgrün.
Das Säubern umfasst vorwiegend die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art.
Innerhalb der Ortslagen wachsen Hecken, Sträucher, Bäume und Pflanzen an verschiedenen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg / Fahrbahn) und beeinträchtigen die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger / Fahrzeuge), die dadurch ausweichen müssen.
Dies stellt insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger, die zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern gehören, eine erhöhte Gefahr dar.
Für einen sicheren Verkehrsablauf ist es ebenso erforderlich, den Bewuchs an Straßeneinmündungen und -kreuzungen niedriger zu halten, dass eine bessere Sicht der Verkehrsteilnehmer
gewährleistet ist.
In der Höhe sollten Äste und Zweige von Einfriedungsgehölzen ein Lichtraumprofil von 3,50 m bis 4 m aufweisen, damit an vorbeifahrenden größeren Kraftfahrzeugen am Dach / Aufbau keine Beschädigungen entstehen.
Sofern die Straßenbeleuchtung durch den Bewuchs beeinträchtigt ist, sind für die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger, gleichermaßen Freischneidearbeiten vorzunehmen.
Nach dem Landesstraßengesetz (§ 27 Abs. 5) sind die betroffenen Grundstückseigentümer/-besitzer verpflichtet, den Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zu beseitigen, damit die Benutzung
des öffentlichen Verkehrsraumes wieder gefahrlos möglich ist.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verpflichtungen können ein kostenpflichtiges Verfahren nach sich ziehen.
Sehen Sie sich Ihr Grundstück an und sorgen bitte -bei Erfordernis- durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe.
-Gemeinde Pluwig und Ordnungsamt-
Verkehrseinschränkungen wegen Glasfaserausbau
Die Bauarbeiten im öffentlichen Bereich bezüglich des Glasfaserausbaus gehen dem
Ende zu. Wiederherstellungsarbeiten der Oberflächen und sonstige Restarbeiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich werden voraussichtlich bis Ende KW 30 2024 beendet sein.
Entsprechende „offene“ Restarbeiten bitte die Ortsgemeinde kurz per email und bestenfalls mit Foto und Anschrift bis zur KW 30/2024 informieren.
Vielen Dank.
Graffiti-Künstler gesucht!
Wir suchen kleine und große Künstler, die offiziell ihre Künste in der Gemeinde präsentieren möchten.
Traut euch und meldet euch bei eurer Ortsbürgermeisterin
Annelie Scherf
Tel. 06588 988778 oder
per mail buergermeister@pluwig.de
Ich freue mich auf euch…
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses über die 3. Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet „In Kellert“ gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Pluwig hat in der Sitzung am 16.04.2024 gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan, Teilgebiet „In Kellert“ zu ändern.
Von der Planänderung betroffen ist ausschließlich das Grundstück der„ehemaligen Volksbank“. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „In Kellert“ ist derzeit für das in Rede stehende Grundstück die Nutzung als Bankgebäude festgeschrieben. Es handelt sich um ein Mischgebiet mit eingeschossiger Bauweise. Zukünftig soll auf diesem Grundstück eine Wohnbebauung zugelassen werden. Das Baufenster wird angepasst sowie der Gebietscharakter in allgemeines Wohngebiet (WA) geändert.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Änderungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13a Abs. 3 BauGBist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer,Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanesunberücksichtigt bleiben. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung können während der Dienststunden eingesehen werden.Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind unter der Internet-Adresse www.ruwer.de – Bauen & Wirtschaft – Planverfahren – Pluwig, ab dem 26.04.2024 veröffentlicht.
Pluwig, den 22.04.2024 Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin
VANDALISMUS
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den Orten Pluwig und Gusterath wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Sachbeschädigung an Gebäuden, Haltestellen und anderen Einrichtungen (zuletzt am Netto Markt in Pluwig) festgestellt.
Den jeweiligen Eigentümern entstehen dadurch extreme Kosten, daher wird um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung gebeten.
Wenn diese zur Aufklärung der Tat beitragen, zahlen die Eigentümer eine Prämie iHv 500€.
Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin
Vorgehensweise/Arbeitsschritte Glasfaserverlegung
Bei der Glasfasererschließung wird im ersten Schritt eine sogenannte Rohranlage mit ca. 24 Einzelröhrchen in Straßen und Gehwege gebaut.
Von den einzelnen Röhrchen (Microduct oder auch Leerrohr) wird in die jeweiligen Gebäude ein Anschluss gebaut. Diese Rohranlage wird von einem zentralen Glasfaserverteilschrank erreicht. Nach Fertigstellung der Rohranlagen und GVS Standorte kann mit den sogenannten „Einblasarbeiten begonnen werden.
Das heißt jetzt wird mit Druckluft die Glasfaser in die vorher gebauten Leerrohre eingeblasen. Zudem wird dann auch die Technik wie APL und ONT installiert.
Die Montagefirma ist hier selbstorganisiert unterwegs und macht entsprechend Termine mit den Kunden, bei denen der Tiefbau im gesamten Bereich zulässt.
Chor Pluwig
Neu in Pluwig
Für alle „Singbegeisterte“ ab 9 Jahre bis 99 Jahre, die Lust auf ein modernes Repertoire, Chorgemeinschaft, aber auch Stimmarbeit und Übungen aus dem Impro-Theater haben. Jeden Mittwoch im Bürgerhaus in Pluwig um 17 Uhr (ab 9-13 Jahre) und 18.15 Uhr (14-99 Jahre)!
Weitere Infos auf Anfrage an chor@juliaolk.com
Personalsituation Gemeindearbeiter
Die Gemeinde darf nur 2 Gemeindearbeiter in Vollzeit und einen Mitarbeiter im Minijob beschäftigen.
Dies ist für das umfangreiche Aufgabengebiet eindeutig zu wenig!
Aktuell haben beide Gemeindearbeiter (Vollzeit) ihr Stunden reduziert, sodass allein durch die Stundenreduzierung wöchentlich 11 Stunden fehlen, welche wiederum mind. durch einen weiteren Minijob aufgefangen werden müssten!
Ein Mitarbeiter hat zum 31.12.2022 gekündigt und ist voraussichtlich in den nächsten Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig.Abgesehen von kommunalrechtlichen Genehmigungen zur Einstellung weiterer Mitarbeiter , ist bekannterweise der Arbeitsmarkt in „ALLEN“ Bereichen leer „gefegt“!
Wir bitten um entsprechendes Nachsehen, wenn sich die ein oder andere Arbeit in der Gemeinde verzögert!Aus den genannten Gründen können verschiedene Spielgeräte auf den Spielplätzen in Geizenburg und „In der Karlwies“ momentan nicht ausgetauscht werden!
Wir bemühen uns, diese so schnell, wie möglich auszutauschen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Du liebst Sport und arbeitest gerne mit Kindern oder Jugendlichen?
Dann ist vielleicht eine Tätigkeit als Übungsleiter in der DJK-Turnabteilung genau das richtige für dich?
Ein Nebenjob, der Spaß macht! Genau das richtige für Schüler, Studierende oder bspw. Eltern in Elternzeit, die sich etwas hinzuverdienen möchten.
Wir suchen für spätestens nach den Sommerferien Übungsleiter (mit oder ohne Lizenz) in den folgenden Gruppen:
- Kinderturnen
- Gerätturnen für Jungen
- Tanzen für Jugendliche (z. B. Streetdance, HipHop o.ä. – Gruppe neu in Planung)
Gerne könnt ihr vorab einmal zu uns in die Halle schnuppern kommen!
Eine ÜL-Lizenz ist nicht zwingend notwendig, kann aber – bei langfristigem Interesse – über den Verein gemacht werden.
Wenn ihr weitere Infos braucht, meldet euch gerne unter turnen@djk-pluwig-gusterath.de
NACHLESE
DANK an Sponsoren 2019
Wir bedanken uns bei den Firmen, die unsere kulturellen Veranstaltungen in diesem Jahr durch Ihr Sponsoring unterstützt haben
- Annen GmbH & Co. KG - Plasterbau (www.annen-pflasterbau.de)
- Apotheke in Pluwig - Dr. Frank Bartels (www.pluwig-apotheke.info)
- Aquatherm - Mario Kring (www.aqua-therm-online.de)
- Bäckerei Bollig
- Die Wiese GmbH - Gartenbau (www.diewiese.com)
- Föhr - Stuckgeschäft - Bautenschutz (www.foehr-stuck.de)
- Gut Pluwigerhammer
- HWTmedia - Werbepartner & Fotostudio (www.hwtmedia.de)
- INNOGY
- Eichhof - Hofladen (www.eichhof-reinsfeld.de)
- Piano Hübner (www.klavierbauer.de)
- Pluwiger Jägerschaft
- Pluwiger Lädchen
- PORTA Sekt - Thomas Gouverneur
- PROVINZIAL Versicherungen - Haag & Haag (www.provinzial.com/haag-haag)
- STEIL Kranarbeiten (www.steil-kranarbeiten.de)
- SULTAN - Döner - Pizza - Bistro
- Vermessungsbüro Dr. Treinen
- VOLKSBANK Trier
HIER: https://www.ruwer.de/aktuelles/amtsblatt/
finden Sie das Amtsblatt online.
10.10.2024: 19:00 Uhr - Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses im Bürgerhaus Pluwig [mehr]
Stellenausschreibungen KiTa Pluwig
Aktuelle Neuigkeiten hierzu finden Sie auf der homepage der KiTa
www.kita-pluwig.de
Stellenausschreibung der VG Ruwer
Die Verbandsgemeinde Ruwer sucht zum 01.04.2024 für die Reinigung der Halle Pluwig
eine Reinigungskraft (Teilzeit, unbefristet)
Aufgaben und Einsatzbereiche insbesondere:
• Reinigung der Räumlichkeiten der Sporthalle Pluwig
• angemessener Umgang mit Material, Geräten und Ressourcen
Wir erwarten:
• selbstständiges Arbeiten
• Zuverlässigkeit, Loyalität, Engagement, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein
• hohe Motivation
• Organisationsfähigkeit
Wir bieten:
• einen sicheren Arbeitsplatz mit Jahressonderzahlung, betrieblicher Altersvorsorge, vermögenswirksamen Leistungen und Leistungsentgelt.
Der Beschäftigungsumfang umfasst eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden, täglicher Arbeitsbeginn ist um sechs Uhr morgens.
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V).
Es handelt sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen werden erbeten
bis zum 10.12.2023 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
oder per Mail an personal@ruwer.de.
Stellenausschreibung
Die Jugendpflege der VG Ruwer berät, begleitet und unterstützt die örtliche Jugendarbeit in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer.
Für die Unterstützung der Jugendtreffarbeit suchen wir für unser TEAM Jugend eine Hilfskraft (m/w/d) im Jugendtreff Pluwig
Zu den Aufgaben zählt die Begleitung und Unterstützung des Jugendtreffs und freizeit- sowie gruppenpädagogische Angebote für die Altersgruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 13 Jahren.
Wir wünschen uns:
• eine Person mit Interesse an der Arbeit mit jungen Menschen;
• Engagement und Einsatzbereitschaft;
• Team- und Kommunikationsfähigkeit;
• Führerscheinklasse B
• eine Person, die im Besitz einer Jugendleiter-Card (JuLeiCa) ist bzw. bereit ist, diese im Rahmen ihrer persönlichen Fortbildung zu erwerben
Wir bieten:
• die Möglichkeit, das Praxisfeld der außerschulischen Jugendarbeit kennenzulernen und zu erfahren;
• die Mitarbeit in einem Team von engagierten Leuten sowie Einbindung in das TEAM Jugend
• eine fachliche qualifizierte Praxisanleitung durch die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde
• gute Netzwerkstrukturen
Eine Anstellung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung (Minijob) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden.
Erwartet wird die Bereitschaft zu bedarfsgerechter und flexibler Gestaltung der Arbeitszeiten, insbesondere auch in den Abendstunden und an Wochenenden.
Wir fördern die Gleichberechtigung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (SGB IX).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen können bis zum 26.11.2023 eingereicht werden an die:
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
- Personalamt -
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
oder per e-mail: → personal@ruwer.de
Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail:
Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle Anlagen in einer pdf-Datei zusammen zu fassen!
Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Sonstige Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Für Rückfragen steht unsere Jugendpflegerin Jennifer Leisen gerne zur Verfügung
– Telefon: 06500– 918-031, jugendpflege@ruwer.de
Bitte keine Originale und keine Mappen einreichen – Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt!
09.06.2024: KOMMUNALWAHL